Der Bundesrat hat die Anlagevorschriften in der Verordnung über die berufliche Vorsorge BVV2 angepasst (Medienmitteilung; Vorabdruck Verordnung mit Erläuterungen).
Aufgrund der Erfahrungen während der Finanzkrise wurden Wertschriftenleihen und Repo-Geschäfte geregelt. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen bei diesen Anlageformen künftig Minimalanforderungen erfüllen. Die Vorschriften orientieren sich an den Regelungen der Finma im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen.