Anlagevorschriften in der Verordnung über die berufliche Vorsorge BVV2 angepasst

Der Bun­desrat hat die Anlagevorschriften in der Verord­nung über die beru­fliche Vor­sorge BVV2 angepasst (Medi­en­mit­teilung; Vor­ab­druck Verord­nung mit Erläuterun­gen).

Auf­grund der Erfahrun­gen während der Finanzkrise wur­den Wertschriften­lei­hen und Repo-Geschäfte geregelt. Die Vor­sorgeein­rich­tun­gen müssen bei diesen Anlage­for­men kün­ftig Min­i­malan­forderun­gen erfüllen. Die Vorschriften ori­en­tieren sich an den Regelun­gen der Fin­ma im Bere­ich der kollek­tiv­en Kapitalanlagen.