Und auch das gibt es: Die Pflicht, an der Grundstücksgrenze einen Briefkasten zu installieren. Das BGer hatte sich deshalb mit der Verordnung des UVEK vom 18. März 1998 zur Postverordnung zu beschäftigen.
Und auch das gibt es: Die Pflicht, an der Grundstücksgrenze einen Briefkasten zu installieren. Das BGer hatte sich deshalb mit der Verordnung des UVEK vom 18. März 1998 zur Postverordnung zu beschäftigen.