Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den letzten Teil der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Damit wird das Projekt, das 2003 mit der Schaffung der Verfassungsgrundlagen und des BG über den Finanz- und Lastenausgleich begann und mit der Ausführungsgesetzgebung 2006 fortgesetzt wurde, seinen Abschluss.
“Im Einzelnen sind 30 Bundesgesetze revidiert sowie drei Bundesgesetze neu erlassen beziehungsweise total revidiert worden. In einem dritten und letzten Schritt hat das Parlament anlässlich der Sommersession 2007 über die Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe Beschluss gefasst. (…)
Kernelemente der NFA sind der neue Ressourcen- und der Lastenausgleich, welche die bisherigen Ausgleichssysteme ablösen und den “Finanzausgleich im engeren Sinn” bilden. Für diese neuen Ausgleichsinstrumente stellen Bund und Kantone jährlich 3,74 Milliarden Franken bereit.”