Datenschutz bei Krankenversicherern

Das BAG und der EDÖB führen eine Erhe­bung über die daten­schutzrechtliche Organ­i­sa­tion bei allen Kranken­ver­sicher­ern durch.

Aus der Medi­en­mit­teilung des BAG:

In der Öffentlichkeit wur­den in den let­zten Jahren mehrmals Vor­würfe über miss­bräuch­liche Bear­beitun­gen von Per­so­n­en­dat­en durch die Kranken­ver­sicher­er erhoben. Dies hat­te entsprechende Auf­sicht­stätigkeit­en des BAG und des EDÖB sowie par­la­men­tarische Vorstösse zur Folge. Nun haben Abklärun­gen im Auf­trag des BAG und des EDÖB bei einzel­nen Kranken­ver­sicher­ern ergeben, dass daten­schutzrechtliche Män­gel beste­hen, die einen Miss­brauch von Per­so­n­en­dat­en ermöglichen kön­nten. Als Antwort auf einen par­la­men­tarischen Vorstoss hat der Bun­desrat bere­its im ver­gan­genen Jahr das BAG beauf­tragt, kün­ftig ver­mehrt die Daten­samm­lun­gen der Ver­sicher­er zu prüfen und dabei auch den EDÖB einzubeziehen. Ver­schiedene Kranken­ver­sicher­er haben zudem gewün­scht, dass bei­de Auf­sicht­sor­gane ver­tieft zusam­men arbeit­en. Aus diesem Grund führt das BAG mit dem EDÖB nun eine flächen­deck­ende Erhe­bung bei allen anerkan­nten sozialen Kranken­ver­sicher­ern durch, die Fra­gen zur Organ­i­sa­tion und zum Daten­schutz bein­hal­ten.
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Es ist vorge­se­hen, die Kri­te­rien im Herb­st 2008 als Empfehlun­gen umzuset­zen. Diese sollen die Kranken­ver­sicher­er unter­stützen, ihre Ver­ant­wor­tung über die Ein­hal­tung des Daten­schutzes recht­skon­form wahrzunehmen.

  • Der EDÖB zum Daten­schutz im Gesundheitsbereich