Das BAG und der EDÖB führen eine Erhebung über die datenschutzrechtliche Organisation bei allen Krankenversicherern durch.
Aus der Medienmitteilung des BAG:
In der Öffentlichkeit wurden in den letzten Jahren mehrmals Vorwürfe über missbräuchliche Bearbeitungen von Personendaten durch die Krankenversicherer erhoben. Dies hatte entsprechende Aufsichtstätigkeiten des BAG und des EDÖB sowie parlamentarische Vorstösse zur Folge. Nun haben Abklärungen im Auftrag des BAG und des EDÖB bei einzelnen Krankenversicherern ergeben, dass datenschutzrechtliche Mängel bestehen, die einen Missbrauch von Personendaten ermöglichen könnten. Als Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss hat der Bundesrat bereits im vergangenen Jahr das BAG beauftragt, künftig vermehrt die Datensammlungen der Versicherer zu prüfen und dabei auch den EDÖB einzubeziehen. Verschiedene Krankenversicherer haben zudem gewünscht, dass beide Aufsichtsorgane vertieft zusammen arbeiten. Aus diesem Grund führt das BAG mit dem EDÖB nun eine flächendeckende Erhebung bei allen anerkannten sozialen Krankenversicherern durch, die Fragen zur Organisation und zum Datenschutz beinhalten.
(…)
Es ist vorgesehen, die Kriterien im Herbst 2008 als Empfehlungen umzusetzen. Diese sollen die Krankenversicherer unterstützen, ihre Verantwortung über die Einhaltung des Datenschutzes rechtskonform wahrzunehmen.