Verschärfte Hundehalterhaftung: Versicherungsobligatorium

Der Bun­desrat hat das EJPD beauf­tragt, eine Botschaft zur ver­schärften Tier­hal­ter­haf­tung von Hun­de­hal­tern (OR) auszuar­beit­en. Er will mit einem Ver­sicherung­soblig­a­to­ri­um (im TSG) sich­er­stellen, dass Opfer von Hun­de­bis­sen tat­säch­lich entschädigt werden.

Damit ver­fol­gt der Bun­desrat jene Vari­ante weit­er, die in der Vernehm­las­sung von der Mehrheit befür­wortet wor­den ist. Damit trägt der Bun­desrat zwar der Tat­sache Rech­nung, dass die meis­ten Ver­let­zun­gen durch Tiere von Hun­den verur­sacht wer­den. Ander­er­seits wird die Haf­tung für einen Zwerg­pin­sch­er so schär­fer als jene für einen Tiger.

  • Pressemit­teilung