Zollbefreiung für bestimmte IT-Produkte

Der Bun­desrat hat gestern beschlossen, für Mul­ti­funk­tions­druck­er, Flach­bild­schirme, Set-Top-Box­en, Telekom­mu­nika­tion­sk­a­bel und bes­timmte Kopfhör­er ab 1. Jan­u­ar 2012 Zoll­frei­heit zu gewähren. Mit dieser Anpas­sung trägt er den inter­na­tionalen Verpflich­tun­gen der Schweiz im Rah­men der WTO Rechnung.

Die Schweiz hat sich 1998 dem WTO-Übereinkom­men über die Infor­ma­tion­stech­nolo­gie angeschlossen. Dieses sieht die Zoll­be­freiung für die vom Übereinkom­men erfassten Pro­duk­te vor. Seit dessen Ver­ab­schiedung gab es im Bere­ich der Infor­ma­tion­stech­nolo­gien zahlre­iche tech­nol­o­gis­che Weit­er­en­twick­lun­gen, denen die Unterze­ich­n­er des Übereinkom­mens Rech­nung tra­gen müssen.

Diese Anpas­sung bed­ingt ein­er­seits eine Änderung der Schweiz­er WTO-Verpflich­tungsliste, die unter Vor­be­halt der Genehmi­gung durch das Par­la­ment ab 1. Jan­u­ar 2012 pro­vi­sorisch angewen­det wird. Ander­er­seits muss auch der schweiz­erische Zoll­tarif auf dem Verord­nungsweg angepasst wer­den. Die entsprechende Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2012 in Kraft.