Die EBK hat ihr RS 05/2 “Prüfbericht” an den Eigenmittelausweis Basel II angepasst. Die Anwendung des RS ist für Banken und Effektenhändler per 31. März 2008 zwingend.
Die Anpassungen betreffen das Kennzahlensystem im Anhang 3. Gleichzeitig wurden die englische Version des Rundschreibens und auch jene des EBK-RS 05/1 “Prüfung” vereinzelt terminologisch angepasst.