In einem der nicht allzu zahlreichen Urteile zum Firmenrecht fasst das BVerwGer die Grundsätze der Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden zusammen und stellt fest, dass die Firmen “stes AG” und “STE’S AG” identisch sind. Dazu vgl. auch die Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen vom 1. April 2009 und die interne Weisung zur Prüfung der Firmenidentität vom 1. Mai 2009 samt Anhang vom 26. Juli 2010.