Die Übernahmekommission UEK hat mit Datum von gestern Montag eine Empfehlung in Sachen Öffentliches Übernahmeangebot der LAM RESEARCH CORPORATION, Wilmington, Delaware, USA, für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der SEZ Holding AG, Zürich, erlassen.
Der grösste Teil der Empfehlung ist den Bedingungen des Angebots gewidmet (Erreichen einer Mindestbeteiligung von 66 2/3 an der Zielgesellschaft; MAC-Klausel; Bewilligung durch die Wettbewerbsbehörden; keine Hindernisse in Form von Gerichtsentscheiden usw.; Aufhebung der Vinkulierung durch eine ao GV; Eintragung ins Aktienregister; keine Substanzveränderung durch Dividendenausschüttung, Fusion usw.).
Das Dispositiv der Empfehlung:
“1. Das öffentliche Kaufangebot der LAM RESEARCH CORPORATION, Wilmington, Delaware, USA , an die Aktionäre der SEZ Holding AG, Zürich, entspricht dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995.
2. Die Übernahmekommission gewährt folgende Ausnahme von der Übernahmeverordnung (Art. 4 UEV-UEK): Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung der Karenzfrist (Art. 14 Abs. 2 UEV-UEK).
3. Die Übernahmekommission gewährt ihre Zustimmung zu den auflösenden Bedingungen (Art. 13 Abs. 4 UEV-UEK).
4. Diese Empfehlung wird am Tag der Publikation des Angebotsprospekts auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.
5. Die Gebühr zu Lasten der LAM RESEARCH CORPORATION, Wilmington, Delaware, USA , beträgt CHF 169’500.”