Der Bundesrat hat Änderungen bei den Ausrüstungsvorschriften für Strassenfahrzeuge (VTS) beschlossen.
Per 1. Juli 2008 tritt ferner eine Änderung der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) in Kraft.
Für eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen vgl. die Medienmitteilung des UVEK.