Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2007 das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ) und das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen, HEsÜ) genehmigt.
Die Referendumsfrist endet am 17. April 2008.
Aus der Medienmitteilung:
“Diese staatsvertraglichen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und verbessern dadurch den Schutz hilfsbedürftiger Menschen jeglichen Alters und jeglicher Nationalität. Die beiden Übereinkommen erleichtern zudem durch die Einrichtung von Zentralen Behörden in den Vertragsstaaten die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Gerichten.”
Zudem will die Bundesversammlung durch das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) die Verfahren straffen:. Gesuche um Rückgabe entführter Kinder sollen in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt werden. Das Urteuil kann aber beim BGer angefochten werden. Zudem soll der Entwurf die kindesgerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsüberkommens gewährleisten, indem das Kind bzw. sein Beistand vermehrt in das Verfahren einbezogen wird. Zudem werden Vermittlungsbemühungen und Mediation gefördert. Schliesslich wird der Rückführungsentscheid auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. Damit kann die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen nicht mehr durch einen Kantonswechsel des entführenden Elternteils verzögert werden.