Schutz entführter Kinder: Haager Übereinkommen; Entwurf BG-KKE

Der Bun­desrat hat am 21. Dezem­ber 2007 das Haager Übereinkom­men über die Zuständigkeit, das anzuwen­dende Recht, die Anerken­nung, Voll­streck­ung und Zusam­me­nar­beit auf dem Gebi­et der elter­lichen Ver­ant­wor­tung und der Mass­nah­men zum Schutz von Kindern (Haager Kindess­chutzübereinkom­men, HKsÜ) und das Haager Übereinkom­men über den inter­na­tionalen Schutz von Erwach­se­nen (Haager Erwach­se­nen­schutzübereinkom­men, HEsÜ) genehmigt. 

Die Ref­er­en­dums­frist endet am 17. April 2008.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Diese staatsver­traglichen Regelun­gen schaf­fen mehr Rechtssicher­heit und Recht­sklarheit und verbessern dadurch den Schutz hil­fs­bedürftiger Men­schen jeglichen Alters und jeglich­er Nation­al­ität. Die bei­den Übereinkom­men erle­ichtern zudem durch die Ein­rich­tung von Zen­tralen Behör­den in den Ver­tragsstaat­en die Zusam­me­nar­beit zwis­chen den zuständi­gen Behör­den und Gerichten.”

Zudem will die Bun­desver­samm­lung durch das Bun­des­ge­setz über inter­na­tionale Kinde­sent­führung und die Haager Übereinkom­men zum Schutz von Kindern und Erwach­se­nen (BG-KKE) die Ver­fahren straf­fen:. Gesuche um Rück­gabe ent­führter Kinder sollen in jedem Kan­ton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt wer­den. Das Urteuil kann aber beim BGer ange­focht­en wer­den. Zudem soll der Entwurf die kindes­gerechte Anwen­dung des Haager Kinde­sent­führungsüberkom­mens gewährleis­ten, indem das Kind bzw. sein Bei­s­tand ver­mehrt in das Ver­fahren ein­be­zo­gen wird. Zudem wer­den Ver­mit­tlungs­be­mühun­gen und Medi­a­tion gefördert. Schliesslich wird der Rück­führungsentscheid auch die Voll­streck­ungsmodal­itäten regeln und in der ganzen Schweiz anwend­bar sein. Damit kann die Voll­streck­ung von Rück­führungsentschei­dun­gen nicht mehr durch einen Kan­ton­swech­sel des ent­führen­den Eltern­teils verzögert werden.

  • Medi­en­mit­teilung zur Botschaft und dem Gesetzesentwurf