Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK NR) hat beantragt, der Parlamentarischen Initiative von Toni Brunner Folge zu leisten und das ZGB, das PartG und das BGIAA zu ändern, um sicherzustellen, dass eine Heirat oder eine Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann stattfindet, wenn die Beteiligten sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Abgewiesene Asylsuchende und illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer, die die Schweiz verlassen müssen, sollen sich nicht mehr durch die Einleitung eines Vorbereitungsverfahrens der Ausreise entziehen können, wie dies, so die SPK NR, oftmals der Fall sei.
Dazu sollen einerseits ausländische Verlobte verpflichtet werden, ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Andererseits sollen die Zivilstandsämter verpflichtet werden, der zuständigen Ausländerbehörde die Identität von Verlobten mitzuteilen, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachgewiesen haben.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sind der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen gerechtfertigt seien.