Kundeninformation betr. Datensicherheit beim SWIFT-Verkehr

Der Infor­ma­tion­saus­tausch von Banken und Effek­ten­händlern erfol­gt im Zahlungs- und Wertschriften­verkehr über das SWIFT-Sys­tem. Die Daten­sicher­heit wird, so die FINMA, durch die Daten­sicher­heits­stan­dards von SWIFT gewahrt. Den­noch: SWIFT spe­ichert die Dat­en im Aus­land, bis 2012 in den Nieder­lan­den und den USA, danach in der Schweiz und in den Niederlanden. 

Es beste­ht deshalb ein Restrisiko, weil die aus­ländis­che Behör­den nach den am Spe­icherort gel­tenden rechtlichen Vor­gaben auf die im Aus­land gespe­icherten Dat­en Zugriff haben. Deshalb hat die Schweiz­erische Bankiervere­ini­gung in Absprache mit der FINMA und dem Eidg. Daten­schutzbeauf­tragten eine Kun­den­in­for­ma­tion ver­fasst.

Ein Auszug zu den Risiken beim Zahlungsverkehr: 

Bei inländis­chen Zahlun­gen in frem­den Währun­gen wer­den Infor­ma­tio­nen zum Auf­tragge­ber auch den an dieser Transak­tion beteiligten Banken und Sys­tem­be­treibern im Aus­land bekan­nt gegeben. Bei inländis­chen Zahlun­gen in Schweiz­er Franken kann zudem nicht aus­geschlossen wer­den, dass die Infor­ma­tio­nen zum Auf­tragge­ber eben­falls ins Aus­land gelan­gen. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Bank aus­nahm­sweise keinen direk­ten Anschluss ans schweiz­erische Inter­bank-Zahlungssys­tem SIC (nach­fol­gend SIC) hat, son­dern über remote­GATE an das SIC angeschlossen ist oder wenn bei Abklärun­gen zu ein­er Transak­tion SWIFT ver­wen­det wird.”