Der Informationsaustausch von Banken und Effektenhändlern erfolgt im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr über das SWIFT-System. Die Datensicherheit wird, so die FINMA, durch die Datensicherheitsstandards von SWIFT gewahrt. Dennoch: SWIFT speichert die Daten im Ausland, bis 2012 in den Niederlanden und den USA, danach in der Schweiz und in den Niederlanden.
Es besteht deshalb ein Restrisiko, weil die ausländische Behörden nach den am Speicherort geltenden rechtlichen Vorgaben auf die im Ausland gespeicherten Daten Zugriff haben. Deshalb hat die Schweizerische Bankiervereinigung in Absprache mit der FINMA und dem Eidg. Datenschutzbeauftragten eine Kundeninformation verfasst.
Ein Auszug zu den Risiken beim Zahlungsverkehr:
“Bei inländischen Zahlungen in fremden Währungen werden Informationen zum Auftraggeber auch den an dieser Transaktion beteiligten Banken und Systembetreibern im Ausland bekannt gegeben. Bei inländischen Zahlungen in Schweizer Franken kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Informationen zum Auftraggeber ebenfalls ins Ausland gelangen. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Bank ausnahmsweise keinen direkten Anschluss ans schweizerische Interbank-Zahlungssystem SIC (nachfolgend SIC) hat, sondern über remoteGATE an das SIC angeschlossen ist oder wenn bei Abklärungen zu einer Transaktion SWIFT verwendet wird.”