Nachtrag zum Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

In einem Nach­trag zum Übereinkom­men vom 17. Dezem­ber 1997 über die Bekämp­fung der Bestechung aus­ländis­ch­er Amt­sträger im inter­na­tionalen Geschäftsverkehr (SR 0.311.21, AS 2003 4243) find­et sich der Gel­tungs­bere­ich zum 30. April 2009. Die aktuelle Fas­sung wurde am 16. Juni 2009 (AS 2009 2653) veröf­fentlicht und umfasst nun auch die Ver­tragsstaat­en Est­land, Irland und Südafrika.