Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Dieter Behring und zehn Mitbeschuldigte abgeschlossen und dem eidgenössischen Untersuchungsrichteramt die Eröffnung einer Voruntersuchung beantragt.
Seit Oktober 2004 standen neben dem Basler Financier Behring elf weitere Personen im Visier der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Das Hauptgewicht der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA) und der Bundeskriminalpolizei (BKP) lag auf den Aktivitäten im Zusammenhang mit der so genannten „Moore Park Gruppe“. Im Verlauf der Ermittlungen hat sich der Tatverdacht auf Vermögens- und Urkundendelikte sowie der Geldwäscherei (Art. 138, 146, 251 und 305bis StGB) erhärtet.
Rund 1.100 Personen, die durch das „System Behring“ mutmasslich zu Schaden gekommen sind, machen Schadenersatzansprüche in der Grössenordnung von umgerechnet rund 300 Millionen Franken geltend. Die Bundesanwaltschaft hat die Geschädigten und die Öffentlichkeit auf ihrer Homepage regelmässig über den Stand des Verfahrens orientiert. Die jährlich aktualisierten Informationen können hier abgerufen werden.