Fall Behring / Moore Park Gruppe: Bundesanwaltschaft beantragt Voruntersuchung

Die Bun­de­san­waltschaft hat das gericht­spolizeiliche Ermit­tlungsver­fahren gegen Dieter Behring und zehn Mitbeschuldigte abgeschlossen und dem eid­genös­sis­chen Unter­suchungsrichter­amt die Eröff­nung ein­er Vorun­ter­suchung beantragt.

Seit Okto­ber 2004 standen neben dem Basler Financier Behring elf weit­ere Per­so­n­en im Visi­er der Strafver­fol­gungs­be­hör­den des Bun­des. Das Haupt­gewicht der Ermit­tlun­gen der Bun­de­san­waltschaft (BA) und der Bun­deskrim­i­nalpolizei (BKP) lag auf den Aktiv­itäten im Zusam­men­hang mit der so genan­nten „Moore Park Gruppe“. Im Ver­lauf der Ermit­tlun­gen hat sich der Tatver­dacht auf Ver­mö­gens- und Urkun­den­de­lik­te sowie der Geld­wäscherei (Art. 138, 146, 251 und 305bis StGB) erhärtet.

Rund 1.100 Per­so­n­en, die durch das „Sys­tem Behring“ mut­masslich zu Schaden gekom­men sind, machen Schaden­er­satzansprüche in der Grössenord­nung von umgerech­net rund 300 Mil­lio­nen Franken gel­tend. Die Bun­de­san­waltschaft hat die Geschädigten und die Öffentlichkeit auf ihrer Home­page regelmäs­sig über den Stand des Ver­fahrens ori­en­tiert. Die jährlich aktu­al­isierten Infor­ma­tio­nen kön­nen hier abgerufen werden.