Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat in einer Medienmitteilung vom heutigen Donnerstag ein Fazit ihrer Offensive gegen Betrug in der Invalidenversicherung gezogen.
Die Erfahrungen mit der Betrugsbekämpfung nach dem neuen Konzept sind positiv: In den ersten zwölf Monaten wurden 2.600 Verdachtsfälle ermittelt. Bisher wurde der Verdacht auf Betrug in 150 Fällen bestätigt; in 20 Betrugsfällen wurden die Leistungen inzwischen zurückgefordert, in 30 Fällen wurde Strafanzeige eingereicht, bei etlichen Fällen werden diese Massnahmen noch geprüft. Die Summe der Rentenleistungen, die durch die Offensive eingespart werden kann, liegt laut BSV bei rund 2.5 Mio. Franken im Jahr.
Das einheitliche Konzept zur Betrugsbekämpfung in der IV wird seit einem Jahr angewendet. In der gesamten Schweiz werden alle neuen Gesuche systematisch und aufgrund bestimmter Anhaltspunkte auf möglichen Versicherungsbetrug hin überprüft. Dieses Verfahren wird zudem bei der periodischen Überprüfung aller Ansprüche angewendet (Rentenrevisionen), die im Durchschnitt etwa alle fünf Jahre durchgeführt werden. Bei Verdacht auf ungerechtfertigten Leistungsbezug dürfen die IV-Stellen zur Beweissicherung verdeckte Abklärungen vornehmen oder vornehmen lassen. Bei bestätigtem Verdacht werden bestehende Leistungen eingestellt oder neue verweigert.
Eine besondere Bedeutung für die Aufklärung der Betrugsfälle spielt die Observation. So wurden im ersten Jahr der Offensive insgesamt 120 Observationen eingeleitet, wovon 60 inzwischen abgeschlossen sind. In 20 Fällen, also in jedem dritten Fall, wurde der Verdacht dabei bestätigt. Das heisst, dass einer von acht der 150 Täter mit einer Observation überführt wurde; bei den anderen genügten weniger einschneidende Abklärungen.