Neue Offensive gegen Betrug in der IV: Fazit nach erstem Jahr

Das Bun­de­samt für Sozialver­sicherun­gen (BSV) hat in ein­er Medi­en­mit­teilung vom heuti­gen Don­ner­stag ein Faz­it ihrer Offen­sive gegen Betrug in der Invali­den­ver­sicherung gezogen. 

Die Erfahrun­gen mit der Betrugs­bekämp­fung nach dem neuen Konzept sind pos­i­tiv: In den ersten zwölf Monat­en wur­den 2.600 Ver­dachts­fälle ermit­telt. Bish­er wurde der Ver­dacht auf Betrug in 150 Fällen bestätigt; in 20 Betrugs­fällen wur­den die Leis­tun­gen inzwis­chen zurück­ge­fordert, in 30 Fällen wurde Strafanzeige ein­gere­icht, bei etlichen Fällen wer­den diese Mass­nah­men noch geprüft. Die Summe der Renten­leis­tun­gen, die durch die Offen­sive einges­part wer­den kann, liegt laut BSV bei rund 2.5 Mio. Franken im Jahr.

Das ein­heitliche Konzept zur Betrugs­bekämp­fung in der IV wird seit einem Jahr angewen­det. In der gesamten Schweiz wer­den alle neuen Gesuche sys­tem­a­tisch und auf­grund bes­timmter Anhalt­spunk­te auf möglichen Ver­sicherungs­be­trug hin über­prüft. Dieses Ver­fahren wird zudem bei der peri­odis­chen Über­prü­fung aller Ansprüche angewen­det (Renten­re­vi­sio­nen), die im Durch­schnitt etwa alle fünf Jahre durchge­führt wer­den. Bei Ver­dacht auf ungerecht­fer­tigten Leis­tungs­bezug dür­fen die IV-Stellen zur Beweis­sicherung verdeck­te Abklärun­gen vornehmen oder vornehmen lassen. Bei bestätigtem Ver­dacht wer­den beste­hende Leis­tun­gen eingestellt oder neue verweigert.

Eine beson­dere Bedeu­tung für die Aufk­lärung der Betrugs­fälle spielt die Obser­va­tion. So wur­den im ersten Jahr der Offen­sive ins­ge­samt 120 Obser­va­tio­nen ein­geleit­et, wovon 60 inzwis­chen abgeschlossen sind. In 20 Fällen, also in jedem drit­ten Fall, wurde der Ver­dacht dabei bestätigt. Das heisst, dass ein­er von acht der 150 Täter mit ein­er Obser­va­tion über­führt wurde; bei den anderen genügten weniger ein­schnei­dende Abklärungen.