Deutsche Erbrechtsreform in Kraft am 1. Januar 2010

Der deutsche Bun­desrat hat am 18. Sep­tem­ber 2009 der Erbrecht­sre­form zuges­timmt; die neue Regelung wird am 1. Jan­u­ar 2010 in Kraft treten. Die wichtig­sten Änderun­gen betr­e­f­fen die “Mod­ernisierung” der Pflicht­teilsentziehungs­gründe, eine gewisse Erweiterung der Stun­dungs­gründe (Auf­schub der Auszahlung des Pflicht­teils damit Grund­stücke oder Unternehmen nicht man­gels Liq­uid­ität verkauft wer­den müssen, eine glei­t­ende Auss­chlussfrist für den Pflicht­teilsergänzungsanspruch
(d.h. Frist, inner­halb welch­er Schenkun­gen des Erblassers anfecht­bar sind; neuerd­ings find­et eine Schenkung für die Berech­nung des Ergänzungsanspruchs gradu­ell immer weniger Berück­sich­ti­gung, je länger sie zurück­liegt) und eine bessere Hon­orierung von Pflegeleis­tun­gen beim Erbausgleich. 

Zudem wer­den die Verkürzungs­fris­ten bei fam­i­lien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzt. 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen sind zB hier und hier (Geset­ze­sen­twurf) zu finden.