Der deutsche Bundesrat hat am 18. September 2009 der Erbrechtsreform zugestimmt; die neue Regelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die “Modernisierung” der Pflichtteilsentziehungsgründe, eine gewisse Erweiterung der Stundungsgründe (Aufschub der Auszahlung des Pflichtteils damit Grundstücke oder Unternehmen nicht mangels Liquidität verkauft werden müssen, eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
(d.h. Frist, innerhalb welcher Schenkungen des Erblassers anfechtbar sind; neuerdings findet eine Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung, je länger sie zurückliegt) und eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich.
Zudem werden die Verkürzungsfristen bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzt.
Weitere Informationen sind zB hier und hier (Gesetzesentwurf) zu finden.