Humanforschungsgesetz: Entwurf verabschiedet

Der Bun­desrat hat gestern die Botschaft und den Entwurf eines Bun­des­ge­set­zes über die Forschung am Men­schen (Human­forschungs­ge­setz) ver­ab­schiedet und dem Par­la­ment zur Beratung überwiesen.

Aus der Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Departe­ment des Innern (EDI):

Der Geset­ze­sen­twurf konkretisiert den gle­ich­nami­gen Ver­fas­sungsar­tikel (Art. 118b BV), der diesen Sep­tem­ber vom Par­la­ment ver­ab­schiedet wurde und am 7. März 2010 zur Eid­genös­sis­chen Volksab­stim­mung kom­men wird. In Aus­führung des Ver­fas­sungsar­tikels ver­fol­gt das Human­forschungs­ge­setz primär das Ziel, die Würde, Per­sön­lichkeit und Gesund­heit des Men­schen in der Forschung zu schützen. Es regelt die Forschung zu Krankheit­en des Men­schen sowie zu Auf­bau und Funk­tion des men­schlichen Kör­pers. Erfasst ist namentlich die Forschung mit leben­den und ver­stor­be­nen Per­so­n­en, Embry­onen und Föten sowie mit biol­o­gis­chem Mate­r­i­al men­schlich­er Herkun­ft und mit gesund­heits­be­zo­ge­nen Per­so­n­en­dat­en, sofern das Bio­ma­te­r­i­al respek­tive die Dat­en nicht anonymisiert sind.

Das Gesetz konkretisiert auch inter­na­tionale Regel­w­erke wie die Bio­medi­zin-Kon­ven­tion auf Lan­desebene. Zu den zen­tralen Bes­tim­mungen gehören das Erforder­nis ein­er Ein­willi­gung nach Aufk­lärung, das Recht auf Infor­ma­tion und Nichtwissen, die Anforderun­gen an die Wis­senschaftlichkeit des Forschungsvorhabens sowie sep­a­rate Schutzvorkehren für beson­ders ver­let­zbare Per­so­n­en­grup­pen wie Kinder. Die unab­hängige Über­prü­fung der Forschungsvorhaben wird gemäss Gesetz wie bis anhin von kan­tonalen Ethikkom­mis­sio­nen vorgenom­men, allerd­ings unter schweizweit ein­heitlichen Voraus­set­zun­gen. Das Bewil­li­gungsver­fahren für Forschung­spro­jek­te, die an mehreren Stan­dorten durchge­führt wer­den, ist heute zum Teil unnötig aufwändig und träge. Das soll sich verbessern. Neu ist in der Schweiz – wie vom Par­la­ment mehrfach gefordert – nur noch eine Leitkom­mis­sion für die umfassende Beurteilung von soge­nan­nten Mul­ti­zen­ter­stu­di­en zuständig.