Der Bundesrat hat am 30. September 2009 Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) verabschiedet. Revidiert wurden die Regelungen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2010 teilweise aus dem Bundesrecht gestrichen und in kantonales Recht überführt werden.
Die Änderungen betreffen nur einige der im BWIS vorgesehenen befristeten Massnahmen, und zwar die Bestimmungen über Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam. Demgegenüber bleiben die BWIS-Regelungen über die Registrierung gewalttätiger Risiko-Fans im nationalen Informationssystem „HOOGAN“ und die Ausreisebeschränkung unverändert.