Revision des BG über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)

Der Bun­desrat hat am 30. Sep­tem­ber 2009 Änderun­gen des Bun­des­ge­set­zes über Mass­nah­men zur Wahrung der inneren Sicher­heit (BWIS) und der Verord­nung über Mass­nah­men zur Wahrung der inneren Sicher­heit (VWIS) ver­ab­schiedet. Rev­i­diert wur­den die Regelun­gen zur Bekämp­fung von Gewalt bei Sportver­anstal­tun­gen, die mit Wirkung zum 1. Jan­u­ar 2010 teil­weise aus dem Bun­desrecht gestrichen und in kan­tonales Recht über­führt werden.

Die Änderun­gen betr­e­f­fen nur einige der im BWIS vorge­se­henen befris­teten Mass­nah­men, und zwar die Bes­tim­mungen über Ray­on­ver­bot, Meldeau­flage und Polizeige­wahrsam. Demge­genüber bleiben die BWIS-Regelun­gen über die Reg­istrierung gewalt­tätiger Risiko-Fans im nationalen Infor­ma­tion­ssys­tem „HOOGAN“ und die Aus­reisebeschränkung unverändert.