Wie das BVerwGer feststellte, sind die Marken “Anticoccinum” und “OSCILLOCOCCINUM” weder verwechselbar noch geben sie zur falschen Vorstellung Anlass, zwischen beiden bestünde eine Verbindung.
Wie das BVerwGer feststellte, sind die Marken “Anticoccinum” und “OSCILLOCOCCINUM” weder verwechselbar noch geben sie zur falschen Vorstellung Anlass, zwischen beiden bestünde eine Verbindung.