Gesetzgebung: Intermediärverwahrte Wertpapiere

Per 1. Jan­u­ar 2010 wird das IPRG um das Kap­i­tal 7a (Inter­mediärver­wahrte Wert­pa­piere) mit den Artikel 108a-108d ergänzt.

Siehe hierzu den Bun­des­beschluss über die Genehmi­gung und die Umset­zung des Übereinkom­mens über die auf bes­timmte Rechte an inter­mediärver­wahrten Wert­pa­pieren anzuwen­dende Recht­sor­d­nung (AS 2009, S. 6579).