Per 1. Januar 2010 wird das IPRG um das Kapital 7a (Intermediärverwahrte Wertpapiere) mit den Artikel 108a-108d ergänzt.
Siehe hierzu den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung (AS 2009, S. 6579).