Seit 2007 vertrat die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) die Auffassung, Pokerturniere der Variante ‚Texas Hold’em” könnten unter bestimmten Voraussetzungen Geschicklichkeitsspiele darstellen (siehe hier und hier). Die Organisation solcher Pokerturniere wurde dadurch vorbehältlich des kantonalen Rechts ausserhalb von Spielbanken zulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juni 2009 in einem Pilotfall die Auffassung der ESBK gestützt. Die gegen dieses Urteil vom Schweizer Casino Verband erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Entscheid vom 20. Mai 2010 gut (Entscheid 2C_694/2009, zur amtlichen Publikation vorgesehen), womit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Entscheid der ESBK aufgehoben wurden.