Die Geschäftsleitung der SP teilte heute mit, eine neue Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) gegen die früheren UBS-Verwaltungsratspräsidenten Marcel Ospel und Peter Kurer bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.
Die SP hatte bereits am 14. August 2009 erstmals Strafanzeige erstattet, doch die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtete auf Eröffnung eines Strafverfahrens aufgrund zu hoher rechtlicher Hürden.
Die Partei sieht sich in ihrem Vorgehen durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass mit Urteil vom 5. Januar 2010 (B‑1092/2009) festgestellt hatte, dass die Herausgabe von Bankkundendaten unrechtmässig war. Bei seiner Begründung habe das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die UBS durch das Missmanagement der damaligen UBS-Spitze in eine existenzbedrohliche Situation hineinmanövriert wurde.
Der Bundesrat hatte auf eine Klage verzichtet und den Entscheid darüber der UBS überlassen; die Bank wollte ihre früheren Spitzenmanager nicht einklagen.
Siehe auch unsere früheren Beiträge (hier und hier) sowie die Berichterstattung der NZZ (hier und hier).