B‑7207/2009: Kein verbotener Gebrauch des geschützten Zeichens CEE — “DEE CEE style (fig.)”

Dee Cee Style (fig.)

Das IGE hat­te die Ein­tra­gung des Zeichens “DEE CEE style (fig.)” (vgl. Abb.) gestützt auf MSchG 2 d iVm NZSchG 6 II (Konkretisierung von PVÜ 6ter) ver­weigert, weil es das Akro­nym “CEE” enthalte — das geschützte Sigel der Com­mu­nauté économique européenne. Das Sigel „CEE“ gehe auf­grund der Gestal­tung nicht in einem Wortkon­strukt unter, son­dern werde als selb­ständi­ges Ele­ment wahrgenom­men. Das BVer­wGer heisst die dage­gen gerichtete Beschw­erde gut.

Das NZSchG unter­sagt jeglichen Gebrauch eines geschützten Kennze­ichens. In Betra­cht zu ziehen ist einzig der betr­e­f­fende Teil der Marke; der Gesamtein­druck ist nicht auss­chlaggebend. Eine Aus­nahme beste­ht aber dann, wenn die Über­nahme der geschützten Abkürzung nicht erkennbar ist, weil

  • sie in einem ganzen Wort oder ein­er Fan­tasiebeze­ich­nung einge­bet­tet ist und darin gewis­ser­massen „unterge­ht“, oder
  • sie im Rah­men der gesamten Aus­gestal­tung des Zeichens eine weit­ere eigen­ständi­ge Bedeu­tung besitzt.

Vor­liegend war die erste Vari­ante erfüllt. Der Leser lese “DEE” und “CEE” in einem Fluss und spreche bei­des englisch aus. Er werde daher “DC” ver­ste­hen (wie in “Wash­ing­ton D.C.”), so dass das geschützte Zeichen “CEE” untergehe.