“Roseman Crown Agencies KING SIZE” (fig.) |
Widerspruchsmarke |
Gegen die Eintragung der Marke “Roseman Crown Agencies KING SIZE” (fig.) wurde gestützt auf die Marke “R Rothmans (fig.)” Widerspruch erhoben.
Das IGE und jetzt das BVerwGer bejahen die Verwechslungsgefahr. Es bestehe Identität zwischen den beanspruchten Waren (verschiedene, grösstenteils identische Waren der Klasse 34, zB Zigaretten). Zudem seien die Zeichen ähnlich, trotz des unterschiedlichen Schriftbilds, weil Wortklang und Sinngehalt (Familiennamen) ähnlich seien. Der Unterschied der Konsonantenfolgen “th” und “se” fiel kaum ins Gewicht:
“Nicht nur bei Französisch- sondern auch bei Deutsch- und allenfalls bei Italienischsprachigen wird das Buchstabenpaar “th” oft als “s”, “d” oder “z” gesprochen.”
Zudem haben die Markenbestandteile “Crown Agencies” und “King Size” keine signifikante Bedeutung. Insgesamt sei eine Verwechslungsgefahr also zu bejahen:
“Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und unter Berücksichtigung, dass die von den Vergleichszeichen beanspruchten Waren nahezu identisch sind, sich beide Marken in visueller und klanglicher Hinsicht ähneln und beim Publikum unter dem Aspekt des Sinngehalts keine besonderen Gedankenassoziationen zu bestimmten Personen vermitteln, ist zu folgern, dass eine Gefahr von Fehlzurechnungen besteht. Es liegt somit eine Verwechslungsgefahr vor.”