B‑6046/2008: “Roseman” und “Rothman” ähnlich; “th” (engl.) oft als “s” gesprochen (Wortklang)

“Rose­man Crown Agen­cies KING SIZE” (fig.)
Wider­spruchs­marke

Gegen die Ein­tra­gung der Marke “Rose­man Crown Agen­cies KING SIZE” (fig.) wurde gestützt auf die Marke “R Roth­mans (fig.)” Wider­spruch erhoben.

Das IGE und jet­zt das BVer­wGer beja­hen die Ver­wech­slungs­ge­fahr. Es beste­he Iden­tität zwis­chen den beansprucht­en Waren (ver­schiedene, grössten­teils iden­tis­che Waren der Klasse 34, zB Zigaret­ten). Zudem seien die Zeichen ähn­lich, trotz des unter­schiedlichen Schrift­bilds, weil Wortk­lang und Sin­nge­halt (Fam­i­li­en­na­men) ähn­lich seien. Der Unter­schied der Kon­so­nan­ten­fol­gen “th” und “se” fiel kaum ins Gewicht: 

Nicht nur bei Franzö­sisch- son­dern auch bei Deutsch- und allen­falls bei Ital­ienis­chsprachi­gen wird das Buch­staben­paar “th” oft als “s”, “d” oder “z” gesprochen.”

Zudem haben die Markenbe­standteile “Crown Agen­cies” und “King Size” keine sig­nifikante Bedeu­tung. Ins­ge­samt sei eine Ver­wech­slungs­ge­fahr also zu bejahen:

Auf­grund der vorste­hen­den Erwä­gun­gen und unter Berück­sich­ti­gung, dass die von den Ver­gle­ich­sze­ichen beansprucht­en Waren nahezu iden­tisch sind, sich bei­de Marken in visueller und klan­glich­er Hin­sicht ähneln und beim Pub­likum unter dem Aspekt des Sin­nge­halts keine beson­deren Gedanke­nas­sozi­a­tio­nen zu bes­timmten Per­so­n­en ver­mit­teln, ist zu fol­gern, dass eine Gefahr von Fehlzurech­nun­gen beste­ht. Es liegt somit eine Ver­wech­slungs­ge­fahr vor.”