Im Verfahren der Interprofession du Vacherin Mont-d’Or gegen die Herstellerin eines Käses, der — wie der Vacherin — in einem Behältnis mit einem Holzreifen vertrieben wird, äussert sich das BGer zum Schutzumfang nach LwG 16 VII und Art. 17 der GUB/GGA-Verordnung. Die Beschwerdeführerin hatte geltend gemacht, schon die vergleichbare Aufmachung bzw. Form des Konkurrenzprodukts verletze die erwähnten Bestimmungen. Das BVGer und jetzt das BGer wiesen diese Argumentation zurück.
LwG 16 VII und Art. 17 der GUB/GGA-Verordnung schützen nur Bezeichnungen bzw. Namen und die sich daraus ergebenden Herkunftsangaben, nicht aber Erzeugnisse als solche. Neben den von den Ursprungsbezeichnungen profitierenden Waren kann es deshalb ebenso zulässige “vergleichbare” Erzeugnisse geben.
Unzulässig sind aber
- die Bezeichnung der nicht geschützten Erzeugnisse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung, und
- die Ausnutzung des Rufs oder Ansehens geschützter Erzeugnisse durch eine andere direkte oder indirekte Verwendung der Ursprungsbezeichnung; dazu gehören auch Anspielungen, dh die Verwendung einer anderen Bezeichnung, die einen gedanklichen Bezug zum geschützten Erzeugnis herstellt.
Vacherin Mont-d’OR |
Die Ausnutzung des Rufs des geschützten Produkts oder eine Irreführung des Konsumenten über die Herkunft kann aber auch durch die Verwendung eines bestimmten Behältnisses oder einer bestimmten Verpackung oder einer besonderen Form des Produkts erfolgen (GUB/GGA-Verordnung, 17 III a‑c). Bei dieser Beurteilung ist aber — anders als es das BVGer festgehalten hatte — nicht gleichzeitig auf die Bezeichnung abzustellen; andernfalls würde die Sonderregelung in Abs. 3 lit. a‑c ihres Sinnes entleert. Eine enge Auslegung ist aber dennoch angezeigt: Eine Täuschungsgefahr setzt voraus, dass die Ausstattung des geschützten Erzeugnisses kennzeichnungskräftig ist
Krümmenswiler Försterkäse |
(“besondere Form” iSv GUB/GGA-Verordnung, 17 III c; vgl. dazu auch BGE 135 III 446, Maltesers, zum lauterkeitsrechtlichen Ausstattungsschutz). Ein Holzreifen bei Käsen ist aber ein funktionales und kaum kennzeichnungskräftiges Element.