Aufgrund der am 26. Mai 2010 begonnene und am 23. September 2010 beendete Vernehmlassung zu einer Änderung der PBV hat der Bundesrat das EVD beauftragt (vgl. die Medienmitteilung), bis Mitte 2011 einen Entwurf auszuarbeiten. Darin soll die Preisbekanntgabepflicht durch eine Änderung von PBV 10 I — nicht auf alle, aber auf eine Vielzahl von Dienstleistungen ausgedehnt werden (zB auf Körperpflege, Flugreisen, Notariatsdienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten usw.; vgl. den Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens). Jedes Angebot für solche Dienstleistungen (PBV 2 I c) muss, wie es heute zB auf Coiffeurdienstleistungen oder Autovermietung zutrifft (PBV 10 I), die Preise nennen (PBV 10 I).
Die revidierte PBV soll zusammen mit dem revidierten UWG in Kraft gesetzt werden. Zur Zeit wird vin einem Inkrafttreten am 1. Januar 2012 ausgegangen.