B‑6222/2009: “LOUIS BOSTON” ist Name und daher nicht Herkunftsangabe; Präzisierung der Yukon-Praxis

Das BVGer heisst eine Beschw­erde gegen einen Entscheid des IGE gut. Das Zeichen “LOUIS BOSTON” ist keine (allen­falls irreführende) Herkun­ft­sangabe (MSchG 47) für Mod­eartikel, weil es als Vor- und Nach­name aufge­fasst wird.
Nach der Yukon-Prax­is liegt keine Herkun­ft­sangabe vor, wenn die Marke von den mass­geben­den Verkehrskreisen nicht als Hin­weis auf eine bes­timmte Herkun­ft ver­standen wird, insb. wenn

  1. der betr­e­f­fende Ort den Abnehmerkreisen unbekan­nt ist,
  2. das Zeichen wegen seines Sym­bol­ge­halts als Fan­tasieze­ichen aufge­fasst wird, 
  3. der Ort sich nicht als Produktions‑, Fab­rika­tions- oder Han­del­sort eignet, 
  4. das Zeichen eine Typen­beze­ich­nung darstellt,
  5. sich für ein Unternehmen im Verkehr durchge­set­zt hat oder 
  6. zu ein­er Gat­tungs­beze­ich­nung dena­turi­ert ist. 

Fall­gruppe 2 bet­rifft u.a. Zeichen, die auch die Bedeu­tung eines Namens haben, falls das Zeichen auf­grund der Bil­dungsweise, des Zeichen­zusam­men­hangs und des Kon­textes zuerst als Namen erkan­nt wird (auch das Umgekehrte ist denkbar, zB bei “Uncle Sam”). 

Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Hier wurde die Marke u.a. für Led­er­waren und Regen­schirme (Klasse 18) und Bek­lei­dungsstücke (Klasse 25) beansprucht. Da bei Mod­eartikeln ein Per­so­nen­name als Marke üblich ist, war Fall­gruppe 2 erfüllt: “LOUIS” wird sofort als Vor­name erkan­nt, so dass der Verkehr einen Nach­na­men erwartet und “BOSTON” — was ein (wenn auch sel­tener) Nach­name ist — als solchen auffasst.