A‑7040/2009: Klage des EDÖB gegen Google betr. Street View teilweise gutheissen

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung von heute Mon­tag hat das BVGer im Urteil A‑7040/2009 (noch nicht ver­füg­bar) am 30. März 2011 die Klage des EDÖB gegen Google betr­e­f­fend Google Street View teil­weise gut­ge­heis­sen. Aus der Medi­en­mit­teilung:

Gemäss dem Urteil des BVGer haben die Beklagten dafür zu sor­gen, dass sämtliche Gesichter und Kon­trollschilder unken­ntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Inter­net veröf­fentlicht wer­den. Im Bere­ich von sen­si­blen Ein­rich­tun­gen ist die Anonymität der Per­so­n­en zu gewährleis­ten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Inter­esse der All­ge­mein­heit an der Ken­nt­nis­nahme des Ereignis­bildes bzw. das wirtschaftliche Inter­esse der Beklagten das­jenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu über­wiegen ver­mag, da eine weit­erge­hende bis absolute Unken­ntlich­machung der Bilder möglich und ver­hält­nis­mäs­sig ist. Das Urteil kann beim Bun­des­gericht ange­focht­en werden.”

Vgl. auch die Berichter­stat­tung der NZZ.