Gemäss einer Medienmitteilung von heute Montag hat das BVGer im Urteil A‑7040/2009 (noch nicht verfügbar) am 30. März 2011 die Klage des EDÖB gegen Google betreffend Google Street View teilweise gutgeheissen. Aus der Medienmitteilung:
“Gemäss dem Urteil des BVGer haben die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Interesse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.”
Vgl. auch die Berichterstattung der NZZ.