Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat am heutigen Freitag gegen Google Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie er in einer Medienmitteilung bekanntgab. Er möchte das Aufschalten weiterer Bilder und weitere Kamerafahrten verbieten lassen.
Bereits am 11. September 2009 hatte der EDÖB in einer Empfehlung Google aufgefordert, verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Personendaten und der Privatsphäre im Online-Dienst Street View umzusetzen. Er kritisierte vor allem, dass in dem Mitte August 2009 in Betrieb genommenen Dienst zahlreiche Gesichter und Autonummern nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden seien oder Betroffene in sensibler Umgebung (z. B. vor Spitälern oder Gefängnissen) gezeigt würden, was aufgrund der Zoomfunktion sehr problematisch sei. Zudem könne der Nutzer von Street View mehr sehen als der Passant auf der Strasse, weil die Höhe der Kamera auf den Google-Autos sonst verwehrte Einblicke in umfriedete Orte (z.B. Höfe oder Gärten) ermögliche. Google hat die Umsetzung der Massnahmen mit Schreiben vom 14. Oktober 2009 in weiten Teilen abgelehnt, weshalb sich der EDÖB zur Klage veranlasst sah.
Die Klageschrift kann hier abgerufen werden.
Siehe auch die Berichterstattung der NZZ.