Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) führt ab 1. Juni 2011 neue Bussen ein, wie die NZZ am Anfang der Woche berichtet hat. Künftig wird bei Billetkontrollen zwischen Schwarz- und Graufahrern unterschieden, womit der Verband die Forderungen des Bundesgerichts im Urteil 2C-61/2010 und 2C–98/2010 vom 26. August 2010 umsetzen will. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherige Praxis bei Reisenden ohne gültigen Fahrausweis gegen das Gebot der Rechtsgleichheit verstösst, und verlangte eine differenzierte Behandlung von Grau- und Schwarzfahrern sowie jeweils die Erhebung eines Fahrpreisanteils.
Als Schwarzfahrer gilt, wer ein öffentliches Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis benutzt; hierfür wird ein Zuschlag von 90 CHF fällig werden. Graufahrer ist, wer einen auf dem gesamten Reiseweg gültigen, aber ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann (z.B. wegen fehlenden Kassenwechsels, fehlenden Zuschlags, eines Fahrausweises zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung oder fehlenden Streckenwechsels); dafür ist anhineine Gebühr von 70 CHF zu entrichten. Die Tarifzuschläge werden bei jeder Widerhandlung weiter erhöht. Neben den Bussen wird von allen 250 beteiligten Transportunternehmen neuerdings ein pauschal erhobener Fahrpreisanteil von 10 bzw. 5 CHF erhoben werden.
Siehe auch die Berichterstattung der NZZ zu diesem BGer-Urteil betreffend Praxisänderung aus dem Jahr 2010 sowie den Beitrag von strafprozess.ch zu einem BGer-Urteil zur Straffreiheit bei fehlendem Fahrausweis von Anfang 2011.