Neue Bussen für Schwarz- und Graufahrer aufgrund BGer-Urteil

Der Ver­band öffentlich­er Verkehr (VöV) führt ab 1. Juni 2011 neue Bussen ein, wie die NZZ am Anfang der Woche berichtet hat. Kün­ftig wird bei Bil­letkon­trollen zwis­chen Schwarz- und Gra­u­fahrern unter­schieden, wom­it der Ver­band die Forderun­gen des Bun­des­gerichts im Urteil 2C-61/2010 und 2C–98/2010 vom 26. August 2010 umset­zen will. Das Gericht hat­te entsch­ieden, dass die bish­erige Prax­is bei Reisenden ohne gülti­gen Fahrausweis gegen das Gebot der Rechts­gle­ich­heit ver­stösst, und ver­langte eine dif­feren­zierte Behand­lung von Grau- und Schwarz­fahrern sowie jew­eils die Erhe­bung eines Fahrpreisanteils.

Als Schwarz­fahrer gilt, wer ein öffentlich­es Verkehrsmit­tel ohne gülti­gen Fahrausweis benutzt; hier­für wird ein Zuschlag von 90 CHF fäl­lig wer­den. Gra­u­fahrer ist, wer einen auf dem gesamten Reiseweg gülti­gen, aber ungenü­gen­den Fahrausweis vor­weisen kann (z.B. wegen fehlen­den Kassen­wech­sels, fehlen­den Zuschlags, eines Fahrausweis­es zum hal­ben oder ermäs­sigten Preis ohne Berech­ti­gung oder fehlen­den Streck­en­wech­sels); dafür ist anhineine Gebühr von 70 CHF zu entricht­en. Die Tar­ifzuschläge wer­den bei jed­er Wider­hand­lung weit­er erhöht. Neben den Bussen wird von allen 250 beteiligten Trans­portun­ternehmen neuerd­ings ein pauschal erhoben­er Fahrpreisan­teil von 10 bzw. 5 CHF erhoben werden.

Siehe auch die Berichter­stat­tung der NZZ zu diesem BGer-Urteil betr­e­f­fend Prax­isän­derung aus dem Jahr 2010 sowie den Beitrag von strafprozess.ch zu einem BGer-Urteil zur Straf­frei­heit bei fehlen­dem Fahrausweis von Anfang 2011.