Das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Einkommenssteuern werden Mitarbeiteraktien und börsenkotierte Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuert. Die nicht börsenkotierten und die gesperrten Mitarbeiteroptionen werden künftig zum Zeitpunkt der Ausübung besteuert.
Weitere Informationen finden sich in der heutigen Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).