Neue Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Das Bun­des­ge­setz über die Besteuerung von Mitar­beit­er­beteili­gun­gen tritt am 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft. Bei der direk­ten Bun­dess­teuer und den kan­tonalen Einkom­menss­teuern wer­den Mitar­beit­er­ak­tien und börsenkotierte Mitar­beit­erop­tio­nen, die frei ver­füg­bar oder ausüb­bar sind, zum Zeit­punkt des Erwerbs besteuert. Die nicht börsenkotierten und die ges­per­rten Mitar­beit­erop­tio­nen wer­den kün­ftig zum Zeit­punkt der Ausübung besteuert.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en sich in der heuti­gen Medi­en­mit­teilung der Eid­genös­sis­chen Steuerver­wal­tung (ESTV).