Erhöhte Schwellenwerte des Revisionsrechts: ab 1. Januar 2012 gilt 20–40-250

Das Par­la­ment hat­te am 17. Juni 2011 beschlossen, die Schwellen­werte des Revi­sion­srechts zu erhöhen. OR 727 I Ziff. 2 sieht vor, dass die Jahres­rech­nung bzw. allen­falls Konz­ern­rech­nung u.a. dann ordentlich zu rev­i­dieren ist, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinan­der­fol­gen­den Geschäft­s­jahren mind. zwei von drei Schwellen­werten über­schre­it­en. Diese Werte sollen von 10 auf 20. Mio. Bilanz­summe, von 20 auf 40 Mio. Umsatzer­lös und von 50 auf 250 Vol­lzeit­stellen im Jahres­durch­schnitt erhöht werden.

Der Bun­desrat hat heute beschlossen, diese Erhöhung auf den 1. Jan­u­ar 2012 in Kraft zu set­zen, falls kein Ref­er­en­dum ergrif­f­en wird. Die erhöht­en Werte gel­ten über­gangsweise vom ersten Geschäft­s­jahr an, das mit Inkraft­treten der Änderung oder danach begin­nt (früh­estens Jahres­rech­nung 2012).