Das Parlament hatte am 17. Juni 2011 beschlossen, die Schwellenwerte des Revisionsrechts zu erhöhen. OR 727 I Ziff. 2 sieht vor, dass die Jahresrechnung bzw. allenfalls Konzernrechnung u.a. dann ordentlich zu revidieren ist, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mind. zwei von drei Schwellenwerten überschreiten. Diese Werte sollen von 10 auf 20. Mio. Bilanzsumme, von 20 auf 40 Mio. Umsatzerlös und von 50 auf 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt erhöht werden.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, diese Erhöhung auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen, falls kein Referendum ergriffen wird. Die erhöhten Werte gelten übergangsweise vom ersten Geschäftsjahr an, das mit Inkrafttreten der Änderung oder danach beginnt (frühestens Jahresrechnung 2012).