Der Bundesrat hat am 7.10.2015 beschlossen, die meisten Bestimmungen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (PublG) auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Er hat gleichzeitig eine Totalrevision der Publikationsverordnung (PublV) verabschiedet (vgl. die Medienmitteilung).
Dadurch wird in Zukunft die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich, nicht mehr die gedruckte Fassung.