Der Bundesrat legt einen Gesetzesentwurf und die zugehörige Botschaft zur Änderung des Publikationsgesetzes vor. Ziel ist ein “Primatwechsel von der gedruckten zur elektronischen Version
der amtlichen Veröffentlichungen”. Aus der Botschaft:
Künftig soll nicht mehr die gedruckte Version der
amtlichen Veröffentlichungen massgebend sein, sondern die elektronische Fassung.
Dieser Wechsel drängt sich auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die
Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt
und somit auch nicht mehr ihren Erwartungen entspricht. Behörden, die diesen
Primatwechsel bereits vollzogen haben
‒
sei dies im Inland (das Staatssekretariat
für Wirtschaft, SECO, für das Schweizerische Handelsamtsblatt, SHAB, und der
Kanton Aargau für seine Gesetzessammlungen und das Amtsblatt) oder im Ausland
(die Europäische Union und zehn ihrer Mitgliedsländer)
‒
, haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Ferner soll auch der Zugang zu
rechtsrelevanten Texten verbessert werden. Die Botschaft:
So werden zum Beispiel
Texte, auf die in AS und BBl lediglich verwiesen wird, künftig an einem zentralen
Ort abrufbar gemacht, und es wird als gesetzlicher Auftrag verankert, dass historische Fassungen von SR-Texten, die für gewisse Sachverhalte noch relevant sein
können, zur Verfügung gestellt werden.