WEKO: Harte Kartellabreden in den Glasfaser-Kooperationen verhindern Sanktionsbefreiung

Das Sekre­tari­at der WEKO ist in ein­er ver­tieften Analyse zum Schluss gekom­men, dass die Verträge zu den Glas­fas­er-Koop­er­a­tio­nen zwis­chen Swiss­com und den Elek­triz­itätswerken der Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich harte Kartellabre­den enthal­ten. Das Sekre­tari­at ver­bi­etet den Bau der geplanten Glas­faser­net­ze damit zwar nicht, behält sich aber Sank­tio­nen aus­drück­lich vor.

In der ersten Jahreshälfte 2011 wur­den dem Sekre­tari­at ver­schiedene Glas­fas­er-Koop­er­a­tio­nen im Hin­blick auf eine Sank­tions­be­freiung gemeldet. Das Sekre­tari­at hat nun die Auf­fas­sung vertreten, dass die gemelde­ten Ver­tragsklauseln Abre­den über Men­gen und Preise enthal­ten, welche den Wet­tbe­werb stark beein­trächti­gen kön­nten. Auf­grund der kartell­rechtlichen Bedenken lasse das Kartellge­setz in diesem Fall eine Sank­tions­be­freiung nicht zu.

Das Sekre­tari­at hielt weit­er fest, dass eine defin­i­tive Beurteilung erst möglich sei, wenn die geplanten Glas­fas­er-Koop­er­a­tio­nen im Markt Wirkung ent­fal­ten. Die wet­tbe­werb­skon­forme Umset­zung sei nun Sache der Koop­er­a­tionspart­ner. Nach einem Artikel der NZZ will Swiss­com den Bericht des Sekre­tari­ates nun prüfen und dann zusam­men mit den Koop­er­a­tionspart­nern über das weit­ere Vorge­hen befind­en. Swiss­com beab­sichtige aber, den Aus­bau des Glas­fas­er-Net­zes auch unab­hängig davon weiterverfolgen.