Das Sekretariat der WEKO ist in einer vertieften Analyse zum Schluss gekommen, dass die Verträge zu den Glasfaser-Kooperationen zwischen Swisscom und den Elektrizitätswerken der Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich harte Kartellabreden enthalten. Das Sekretariat verbietet den Bau der geplanten Glasfasernetze damit zwar nicht, behält sich aber Sanktionen ausdrücklich vor.
In der ersten Jahreshälfte 2011 wurden dem Sekretariat verschiedene Glasfaser-Kooperationen im Hinblick auf eine Sanktionsbefreiung gemeldet. Das Sekretariat hat nun die Auffassung vertreten, dass die gemeldeten Vertragsklauseln Abreden über Mengen und Preise enthalten, welche den Wettbewerb stark beeinträchtigen könnten. Aufgrund der kartellrechtlichen Bedenken lasse das Kartellgesetz in diesem Fall eine Sanktionsbefreiung nicht zu.
Das Sekretariat hielt weiter fest, dass eine definitive Beurteilung erst möglich sei, wenn die geplanten Glasfaser-Kooperationen im Markt Wirkung entfalten. Die wettbewerbskonforme Umsetzung sei nun Sache der Kooperationspartner. Nach einem Artikel der NZZ will Swisscom den Bericht des Sekretariates nun prüfen und dann zusammen mit den Kooperationspartnern über das weitere Vorgehen befinden. Swisscom beabsichtige aber, den Ausbau des Glasfaser-Netzes auch unabhängig davon weiterverfolgen.