Auf seinem Blog “iuswanze” macht Thomas Hugi Yar auf den neuen “Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen” vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufmerksam.
Der Leitfaden wurde erstmals im Dezember 2010 auf Englisch und Französisch veröffentlicht; seit Oktober 2011 ist er auch auf Deutsch erhältlich. Die Publikation richtet sich in erster Linie an Praktiker, insbesondere an Rechtsanwälte, die gegebenenfalls Beschwerdeführer vor dem Gerichtshof vertreten sollen.
In der Einleitung des Leitfadens (S. 7 f.) heisst es zur Erläuterung:
Dieser praktische Leitfaden […] zielt darauf ab, ein klareres und detaillierteres Bild über die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu geben, um hierdurch, zum einen, so weit wie möglich die Zahl der Beschwerden zu reduzieren, die nicht zu einer Sachprüfung führen können, und um, zum anderen, sicherzustellen, dass die Beschwerden, die eine Prüfung der Begründetheit erfordern, die Zulässigkeitsprüfung auch bestehen. Zur Zeit wird bei den meisten Beschwerden, die diesen Test bestehen, zugleich über die Zulässigkeit und die Begründetheit entschieden, was das Verfahren vereinfacht und auch beschleunigt.