EGMR: neuer Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen

Auf seinem Blog “iuswanze” macht Thomas Hugi Yar auf den neuen “Leit­faden zu den Zuläs­sigkeitsvo­raus­set­zun­gen” vor dem Europäis­chen Gericht­shof für Men­schen­rechte (EGMR) aufmerksam.

Der Leit­faden wurde erst­mals im Dezem­ber 2010 auf Englisch und Franzö­sisch veröf­fentlicht; seit Okto­ber 2011 ist er auch auf Deutsch erhältlich. Die Pub­lika­tion richtet sich in erster Lin­ie an Prak­tik­er, ins­beson­dere an Recht­san­wälte, die gegebe­nen­falls Beschw­erde­führer vor dem Gericht­shof vertreten sollen.

In der Ein­leitung des Leit­fadens (S. 7 f.)  heisst es zur Erläuterung:

Dieser prak­tis­che Leit­faden […] zielt darauf ab, ein klar­eres und detail­liert­eres Bild über die Zuläs­sigkeitsvo­raus­set­zun­gen zu geben, um hier­durch, zum einen, so weit wie möglich die Zahl der Beschw­er­den zu reduzieren, die nicht zu ein­er Sach­prü­fung führen kön­nen, und um, zum anderen, sicherzustellen, dass die Beschw­er­den, die eine Prü­fung der Begrün­de­theit erfordern, die Zuläs­sigkeit­sprü­fung auch beste­hen. Zur Zeit wird bei den meis­ten Beschw­er­den, die diesen Test beste­hen, zugle­ich über die Zuläs­sigkeit und die Begrün­de­theit entsch­ieden, was das Ver­fahren vere­in­facht und auch beschleunigt.