Swissmedic weist im heute erschienen „Swissmedic Journal 9/2011“ (S. 754 f.) darauf hin, dass das Anpreisen einer „homöopathischen Grippeimpfung irreführend ist und Patienten massiv gefährden kann.
Bei der Abgabe von Arzneimitteln sind gemäss Art. 26 HMG die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften zu beachten. Und nach Art. 3 HMG obliegt der Umgang mit Arzneimitteln der Sorgfaltspflicht, so dass Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden.
Nach diesen Grundsätzen dürfen homöopathische Präparate von Medizinal- und Fachpersonen nicht als „homöopathische Grippeimpfungen“ angepriesen und verkauft werden, da eine solche Werbung zu einer Täuschung der Konsumenten führen kann. Es besteht die Gefahr, dass insbesondere Personen aus Risikogruppen, für die eine Grippeimpfung medizinisch dringend angeraten ist, auf eine Behandlung mit dem jeweils aktuellen Impfstoff verzichten, was deren Gesundheit gefährden kann.
Nach Ansicht von Swissmedic haben homöopathische Präparate, welche zur Behandlung bestimmter Grippesymptome Verwendung finden, nichts mit einer herkömmlichen Impfung zu tun. Gemäss den Grundlagen der klassischen Homöopathie haben Homöopathika in der Regel keine präventive Wirkung. Sie sollten im Prinzip also eigentlich erst dann eingesetzt werden, wenn bestimmte krankheitsbezogene Symptome bereits in Erscheinung getreten sind.