Bundesrat: zur Zeit kein Regelungsbedarf im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen im Internet

Der Bun­desrat hat an sein­er gestri­gen Sitzung (30. Novem­ber 2011) in Erfül­lung des Pos­tu­lats 10.3263 (SR Savary) vom 19. März 2010 seinen Bericht ver­ab­schiedet (vgl. Medi­en­mit­teilung). Das Pos­tu­lat ver­langte vom Bun­desrat eine Antwort auf die Frage, ob die Schweiz in Bezug auf Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen im bzw. mit­tels des Inter­net benötige. Aus der Medienmitteilung:

[…] leg­en beste­hende Unter­suchun­gen zum einen nahe, dass in der Schweiz bis zu einem Drit­tel der über 15-Jähri­gen Musik, Filme und Spiele herun­ter­laden, ohne dafür zu bezahlen. Zum anderen scheint trotz zahlre­ichen Medi­en­bericht­en und Aufk­lärungskam­pag­nen eine Mehrheit der Inter­net­nutzer nach wie vor nicht zu wis­sen, welche Ange­bote rechtlich zuläs­sig bzw. unzuläs­sig sind.

Der prozen­tuale Anteil am ver­füg­baren Einkom­men, der für den Kon­sum in diesem Bere­ich aus­gegeben wird, bleibt kon­stant. Allerd­ings sind inner­halb dieses Bud­gets Ver­schiebun­gen festzustellen. So geben die Kon­sumentin­nen und Kon­sumenten die Mit­tel, welche sie durch die Tauschbörsen­nutzung eins­paren, auch im Unter­hal­tungssek­tor wieder aus. Der frei wer­dende Teil wird statt in Musik- oder Filmkon­ser­ven in Konz­erte, Kinobe­suche und Mer­chan­dis­ing investiert.

Von dieser Entwick­lung sind vor allem die grossen aus­ländis­chen Pro­duk­tions­fir­men betrof­fen. Sie müssen sich an das verän­derte Kon­sumenten­ver­hal­ten anpassen. Die Befürch­tun­gen, die Entwick­lung kön­nte sich nachteilig auf das nationale Kul­turschaf­fen auswirken, bleiben wegen der skizzierten Ver­schiebun­gen unbe­grün­det. Aus diesen Grün­den kommt der Bun­desrat zum Schluss, dass kein geset­zge­berisch­er Hand­lungs­be­darf beste­ht