Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung (30. November 2011) in Erfüllung des Postulats 10.3263 (SR Savary) vom 19. März 2010 seinen Bericht verabschiedet (vgl. Medienmitteilung). Das Postulat verlangte vom Bundesrat eine Antwort auf die Frage, ob die Schweiz in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen im bzw. mittels des Internet benötige. Aus der Medienmitteilung:
[…] legen bestehende Untersuchungen zum einen nahe, dass in der Schweiz bis zu einem Drittel der über 15-Jährigen Musik, Filme und Spiele herunterladen, ohne dafür zu bezahlen. Zum anderen scheint trotz zahlreichen Medienberichten und Aufklärungskampagnen eine Mehrheit der Internetnutzer nach wie vor nicht zu wissen, welche Angebote rechtlich zulässig bzw. unzulässig sind.
Der prozentuale Anteil am verfügbaren Einkommen, der für den Konsum in diesem Bereich ausgegeben wird, bleibt konstant. Allerdings sind innerhalb dieses Budgets Verschiebungen festzustellen. So geben die Konsumentinnen und Konsumenten die Mittel, welche sie durch die Tauschbörsennutzung einsparen, auch im Unterhaltungssektor wieder aus. Der frei werdende Teil wird statt in Musik- oder Filmkonserven in Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investiert.
Von dieser Entwicklung sind vor allem die grossen ausländischen Produktionsfirmen betroffen. Sie müssen sich an das veränderte Konsumentenverhalten anpassen. Die Befürchtungen, die Entwicklung könnte sich nachteilig auf das nationale Kulturschaffen auswirken, bleiben wegen der skizzierten Verschiebungen unbegründet. Aus diesen Gründen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.