2C_516/2011: Baukreditzinsen können gemäss DBG nicht vom Einkommen abgezogen werden (im Unterschied zu Hypothekarzinsen)

Im Entscheid hat das BGer bestätigt, dass Baukred­itzin­sen gemäss DBG nicht als Schuldzin­sen (DBG 33 I) abzugs­fähig sind, son­dern Aufwen­dun­gen für den Erwerb oder die Wertve­mehrung eines Ver­mö­gens­ge­gen­standes (DBG 34 I lit. d) darstellen.

Auf kan­tonaler Ebene wird die Frage nach der Abziehbarkeit der Baukred­itzin­sen unter­schiedlich beantwortet.