Der Bundesrat hat seinen auf den 9. Dezember 2011 datierten Bericht über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) dem Parlament vorgelegt. Der Bericht beruht auf einer Evaluation des DSG mit dem Ziel, das DSG auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dabei wurde besonders die Bekanntheit des Gesetzes und seine “Durchsetzungsmechanismen” einerseits sowie die Stellung des EDÖB andererseits untersucht. Der Bundesrat fasst die Evaluationsergebnisse wie folgt zusammen (vgl. auch den Beitrag bei Bühlmann Rechtsanwälte):
Die Evaluation hat ergeben, dass das Datenschutzgesetz im Bereich der Herausforderungen, die bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens bestanden, eine spürbare Schutzwirkung erzielt. Die Befunde der Evaluation deuten jedoch darauf hin, dass sich die Bedrohungen für den Datenschutz aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit einigen Jahren akzentuieren. Die technologischen Entwicklungen fordern das Datenschutzgesetz heraus, weil sie zu einer Zunahme von Datenbearbeitungen und zu intransparenten sowie verstärkt zu grenzüberschreitenden Datenbearbeitungen geführt haben. Ausserdem wird es immer schwieriger, die Kontrolle über einmal bekannt gegebene Daten zu behalten. Die grosse Mehrheit der öffentlichen und privaten Datenbearbeitenden ist einigermassen sensibilisiert für den Datenschutz und beachtet in pragmatischer Art und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Bevölkerung erachtet den Schutz ihrer persönlichen Daten als wichtig. Dennoch schützen sich die Betroffenen selbst nicht immer konsequent. Sie fühlen sich bisweilen überfordert oder unterschätzen die bestehenden Möglichkeiten der Datenbearbeitung und deren Risiken. Die Schaffung der Stelle des EDÖB hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um die Schutzwirkung des Datenschutzgesetzes zu erhöhen, obwohl die Wirkungsmöglichkeiten des EDÖB in verschiedener Hinsicht an Grenzen stossen. Die einklagbaren Rechte sind hingegen eher beschränkt wirksam, da sie von den Betroffenen nur selten genutzt werden.
Der Bundesrat will nun prüfen lassen, ob und wie das DSG der technologischen Entwicklungen anzupassen ist. Der EDÖB wolle seinerseits prüfen, wie er die Dokumentation seiner Aktivitäten verbessern kann, und er wolle seinen Tätigkeitsbericht “ausbauen”.