Bericht des Bundesrats zur Evaluation des DSG

Der Bun­desrat hat seinen auf den 9. Dezem­ber 2011 datierten Bericht über die Eval­u­a­tion des Bun­des­ge­set­zes über den Daten­schutz (DSG) dem Par­la­ment vorgelegt. Der Bericht beruht auf ein­er Eval­u­a­tion des DSG mit dem Ziel, das DSG auf seine Wirk­samkeit hin zu über­prüfen. Dabei wurde beson­ders die Bekan­ntheit des Geset­zes und seine “Durch­set­zungsmech­a­nis­men” ein­er­seits sowie die Stel­lung des EDÖB ander­er­seits unter­sucht. Der Bun­desrat fasst die Eval­u­a­tion­sergeb­nisse wie fol­gt zusam­men (vgl. auch den Beitrag bei Bühlmann Recht­san­wälte):

Die Eval­u­a­tion hat ergeben, dass das Daten­schutzge­setz im Bere­ich der Her­aus­forderun­gen, die bere­its zum Zeit­punkt seines Inkraft­tretens bestanden, eine spür­bare Schutzwirkung erzielt. Die Befunde der Eval­u­a­tion deuten jedoch darauf hin, dass sich die Bedro­hun­gen für den Daten­schutz auf­grund der fortschre­i­t­en­den tech­nol­o­gis­chen und gesellschaftlichen Entwick­lun­gen seit eini­gen Jahren akzen­tu­ieren. Die tech­nol­o­gis­chen Entwick­lun­gen fordern das Daten­schutzge­setz her­aus, weil sie zu ein­er Zunahme von Daten­bear­beitun­gen und zu intrans­par­enten sowie ver­stärkt zu gren­züber­schre­i­t­en­den Daten­bear­beitun­gen geführt haben. Ausser­dem wird es immer schwieriger, die Kon­trolle über ein­mal bekan­nt gegebene Dat­en zu behal­ten. Die grosse Mehrheit der öffentlichen und pri­vat­en Daten­bear­bei­t­en­den ist einiger­massen sen­si­bil­isiert für den Daten­schutz  und beachtet in prag­ma­tis­ch­er Art und die Bes­tim­mungen des Daten­schutzge­set­zes. Die Bevölkerung erachtet den Schutz ihrer per­sön­lichen Dat­en als wichtig. Den­noch schützen sich die Betrof­fe­nen selb­st nicht immer kon­se­quent. Sie fühlen sich bisweilen über­fordert oder unter­schätzen die beste­hen­den Möglichkeit­en der Daten­bear­beitung und deren Risiken. Die Schaf­fung der Stelle des EDÖB hat sich als wirk­sames Instru­ment erwiesen, um die Schutzwirkung des Daten­schutzge­set­zes zu erhöhen, obwohl die Wirkungsmöglichkeit­en des EDÖB in ver­schieden­er Hin­sicht an Gren­zen stossen. Die ein­klag­baren Rechte sind hinge­gen eher beschränkt wirk­sam, da sie von den Betrof­fe­nen nur sel­ten genutzt werden. 

Der Bun­desrat will nun prüfen lassen, ob und wie das DSG der tech­nol­o­gis­chen Entwick­lun­gen anzu­passen ist. Der EDÖB wolle sein­er­seits prüfen, wie er die Doku­men­ta­tion sein­er Aktiv­itäten verbessern kann, und er wolle seinen Tätigkeits­bericht “aus­bauen”.