Die Wettbewerbskommission empfiehlt Kantonen und Gemeinden, ortsfremden Taxidiensten eine möglichst freie Entfaltung zu gewähren. Eine Untersuchung des Sekretariates der Wettbewerbskommission habe nämlich ergeben, dass zahlreiche kantonale und kommunale Erlasse zum Taxigewerbe Marktzutrittsschranken für ortsfremde Taxidienste enthalten, die nicht im Einklang mit dem Binnenmarktgesetz (BGBM, SR 943.02) stehen.
Die Empfehlung der Wettbewerbskommission zeige deshalb anhand der Taxivorschriften der Kantone Bern, beider Basel sowie der Städte Zürich und Winterthur auf, welche Vorschriften die kantonalen und kommunalen Märkte gegeneinander abschotten und darum gegen das BGBM verstossen. Konkret beziehen sich die Empfehlungen dabei insbesondere auf die binnenmarktkonforme Vergabe von Konzessionen für die Nutzung öffentlicher Taxistandplätze sowie die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zusatzbewilligung für ortsfremde Taxidienste.
Zum Hintergrund der Empfehlung erwähnte die Wettbewerbskommission mitunter, dass bei den zuständigen Behörden wie auch im Taxigewerbe selber offenbar grosse Ungewissheit über die Rechtslage gemäss BGBM bestehe. Dies führe regelmässig zu Auseinandersetzungen zwischen ortsfremden und ortsansässigen Taxidiensten sowie der zuständigen Gewerbepolizei. Da der Gesetzgeber zudem bei Erlass des BGBM insbesondere auf die “Bereiche mit regional beschränktem Marktzutritt” abgezielt habe und das lokal unterschiedlich regulierte Taxigewerbe in der Botschaft namentlich erwähnte, sehe sich die Wettbewerbskommission umso mehr veranlasst, mittels Empfehlung die konkreten Marktzutrittsrechte für ortsfremde Taxidienste zu definieren.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 29. März 2012 (PDF), Empfehlung vom 27. Februar 2012 (PDF)