Wie das Kantonale Steueramt Zürich mitteilt, werden auf der Website des KStA ZH aktuelle Hinweise zur Einschätzungspraxis publiziert. Basis für diese Veröffentlichungen bilden die aktuellen Praxisfestlegungen für behandelte Grundsatzfrage oder Auslegungs- bzw. Umsetzungsfragen aufgrund ergangener Urteile der Rechtsmittelinstanzen. Den Anfang machen rund 20 Praxis hinweise aus den vergangenen zwei bis drei Jahren. In Zukunft kann mit jährlich rund 10 Publikationen gerechnet werden.
Das KStA bietet die Möglichkeit, sich via Newsletter gezielt über diese Praxisfestlegungen orientieren zu lassen.