Teilrevision der Zollverordnung

Der Bun­desrat hat let­zte Woche eine Teil­re­vi­sion der Zol­lverord­nung ver­ab­schiedet, die am 1. August 2012 in Kraft treten wird. Darin wird ins­beson­dere die frei­willige Möglichkeit ver­ankert, bei Klein­sendun­gen im Post- und Kuri­erverkehr eine vere­in­fachte Zol­lan­mel­dung einzureichen.

Als Neuerung wird die Zol­lverord­nung ausser­dem einen „Miss­brauch­sar­tikel” enthal­ten. Stellt der Preisüberwach­er fest, dass ein Ent­gelt für die Ver­zol­lung ver­langt wird, das im Ver­gle­ich zu anderen Anbi­etern unver­hält­nis­mäs­sig hoch ist, so verpflichtet die Zol­lver­wal­tung den Zol­lan­melder zur Ein­führung des vere­in­facht­en Verfahrens.

Zudem sind in der Zol­lverord­nung kün­ftig Straftatbestände enthal­ten, welche sich allerd­ings auf wichtige Bere­iche für den Zoll beschränken. Die Ver­let­zung von Ver­fahrensvorschriften und Meldepflicht­en kann neu mit ein­er Busse bis 5.000 CHF bestraft werden

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