Der Bundesrat hat letzte Woche eine Teilrevision der Zollverordnung verabschiedet, die am 1. August 2012 in Kraft treten wird. Darin wird insbesondere die freiwillige Möglichkeit verankert, bei Kleinsendungen im Post- und Kurierverkehr eine vereinfachte Zollanmeldung einzureichen.
Als Neuerung wird die Zollverordnung ausserdem einen „Missbrauchsartikel” enthalten. Stellt der Preisüberwacher fest, dass ein Entgelt für die Verzollung verlangt wird, das im Vergleich zu anderen Anbietern unverhältnismässig hoch ist, so verpflichtet die Zollverwaltung den Zollanmelder zur Einführung des vereinfachten Verfahrens.
Zudem sind in der Zollverordnung künftig Straftatbestände enthalten, welche sich allerdings auf wichtige Bereiche für den Zoll beschränken. Die Verletzung von Verfahrensvorschriften und Meldepflichten kann neu mit einer Busse bis 5.000 CHF bestraft werden
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