Die WAK‑N hat sich am Montag vor einer Woche u.a. mit der Totalrevision des VVG befasst. Sie hat bei Stimmengleichheit mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, hat aber die Meinung eingenommen, die vorgeschlagene Gesamtrevision gehe vor allem beim Informationsrecht und in Bezug auf die Forderungen der FINMA zu weit, und die Kostenschätzungen seien nicht überzeugend. Sie hat deshalb laut der Medienmitteilung vom 22. Oktober mit 16:7 beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn zu beauftragen, eine Teilrevision besonders zu folgenden Punkten vorzulegen:
- Widerrufsrecht
- Regelung betreffend vorläufige Deckungszusage
- Bewilligung der Rückwärtsversicherung
- Verzicht auf die konsumentenfeindliche Genehmigungsfiktion
- angemessene Verlängerung der Verjährungsfristen
- ordentliches Kündigungsrecht (Verbot von Knebelungsverträgen)
- Berücksichtigung des E‑Commerce