Totalrevision VVG: WAK‑N weist Vorlage an den Bundesrat zurück

Die WAK‑N hat sich am Mon­tag vor ein­er Woche u.a. mit der Total­re­vi­sion des VVG befasst. Sie hat bei Stim­men­gle­ich­heit mit dem Stichentscheid ihres Präsi­den­ten beschlossen, auf die Vor­lage einzutreten, hat aber die Mei­n­ung ein­genom­men, die vorgeschla­gene Gesamtre­vi­sion gehe vor allem beim Infor­ma­tion­srecht und in Bezug auf die Forderun­gen der FINMA zu weit, und die Kosten­schätzun­gen seien nicht überzeu­gend. Sie hat deshalb laut der Medi­en­mit­teilung vom 22. Okto­ber mit 16:7 beschlossen, die Vor­lage an den Bun­desrat zurück­zuweisen und ihn zu beauf­tra­gen, eine Teil­re­vi­sion beson­ders zu fol­gen­den Punk­ten vorzulegen:

  • Wider­ruf­s­recht
  • Regelung betr­e­f­fend vor­läu­fige Deckungszusage
  • Bewil­li­gung der Rückwärtsversicherung
  • Verzicht auf die kon­sumenten­feindliche Genehmigungsfiktion
  • angemessene Ver­längerung der Verjährungsfristen
  • ordentlich­es Kündi­gungsrecht (Ver­bot von Knebelungsverträgen)
  • Berück­sich­ti­gung des E‑Commerce