4A_595/2012: Reduktion einer Konventionalstrafe für die Verletzung eines arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbots

Das BGer schützt die Reduk­tion ein­er Kon­ven­tion­al­strafe für die Ver­let­zung eines arbeit­srechtlichen Konkur­ren­zver­bots von sechs Monat­slöh­nen (mind. CHF 85’000) auf CHF 25’000, weil

  • der Arbeit­nehmer das Konkur­ren­zver­bot nur punk­tuell (Mitwirkung bei der Grün­dung der Konkur­ren­zge­sellschaft, finanzielle Beteili­gung an dieser) ver­let­zt habe;
  • wobei das Ver­bot unmit­tel­bar vor seinem Aus­laufen stand; und
  • die Ver­let­zung während der Kündi­gungs­frist erfol­gte, so dass das Konkur­ren­zver­bot nicht mehr das gle­iche Gewicht habe hat­te wie im ungekündigten Verhältnis; 
  • wobei den Arbeit­nehmer allerd­ings ein nicht uner­he­blich­es Ver­schulden traf (Kader­funk­tion), und dieser — wenn auch nur für beschränk­te Zeit — Ein­blick in den schweiz­erischen Kun­denkreis der Arbeit­ge­berin hat­te, und es der Arbeit­nehmer in der Hand gehabt hat­te, auf eine Ver­schiebung der Grün­dung der Konkur­ren­zge­sellschaft um wenige Wochen hinzuwirken.