Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 5. Februar 2013 eine Untersuchung gegen drei im Bereich der Tunnelreinigung tätige Unternehmen eröffnet. Der Medienmitteilung vom 7. Februar 2013 zufolge liegen den Wettbewerbsbehörden Anhaltspunkte für kartellrechtswidrige Preisabsprachen vor. Es bestünden Indizien dafür, dass die Untersuchungsadressaten mit ihren Absprachen eine Koordination der Zuteilung von Ausschreibungen sowie eine Erhöhung der Preise für Tunnelreinigungen bezweckten.
Im Zuge der Untersuchungseröffnung sind an vier Standorten in den
Kantonen Zürich, Thurgau, Aargau und Obwalden Hausdurchsuchungen
durchgeführt worden. Die Untersuchung soll nun zeigen, ob sich die drei Unternehmen tatsächlich in kartellrechtswidriger Weise abgesprochen haben.