WEKO eröffnet Untersuchung im Bereich der Tunnelreinigung

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat am 5. Feb­ru­ar 2013 eine Unter­suchung gegen drei im Bere­ich der Tun­nel­reini­gung tätige Unternehmen eröffnet. Der Medi­en­mit­teilung vom 7. Feb­ru­ar 2013 zufolge liegen den Wet­tbe­werb­s­be­hör­den Anhalt­spunk­te für kartell­rechtswidrige Preis­ab­sprachen vor. Es bestün­den Indizien dafür, dass die Unter­suchungsadres­sat­en mit ihren Absprachen eine Koor­di­na­tion der Zuteilung von Auss­chrei­bun­gen sowie eine Erhöhung der Preise für Tun­nel­reini­gun­gen bezweckten.

Im Zuge der Unter­suchungseröff­nung sind an vier Stan­dorten in den
Kan­to­nen Zürich, Thur­gau, Aar­gau und Obwalden Hausdurchsuchungen
durchge­führt wor­den. Die Unter­suchung soll nun zeigen, ob sich die drei Unternehmen tat­säch­lich in kartell­rechtswidriger Weise abge­sprochen haben.