Die Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV) wurde zum 1. Januar 2013 revidiert. Die Schweizerische Heilmittelbehörde (Swissmedic) hat eine Fragen-Antworten-Liste erstellt, die über die neuen Vorgaben für Angaben und Texten auf Behältern und Packungsmaterial informiert. Die FAQ-Liste wird periodisch aufdatiert werden.