Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Bericht über die Gesamtergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege veröffentlicht. Darin beurteilt er die Totalrevision der Bundesrechtspflege als grösstenteils gelungen, stellt aber eine steigende Belastung des Bundesgerichts und “gewisse Rechtsschutzlücken” fest. Er hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zu den im Bericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen vorzubereiten.
Dabei geht es insbesondere um folgende Massnahmen:
- Der Katalog der Sachgebiete, in denen eine ordentliche Beschwerde an das Bundesgericht ausgeschlossen ist, soll überarbeitet werden.
- Die Kognition des BVGer soll auf Rechts- und Sachverhaltsfragen beschränkt werden. Eine Angemessenheitskontrolle sollnur “in ausgewählten Bereichen” beibehalten werden.
- Der Rechtsschutz gegenüber Verfügungen des Bundesrates und der Bundesversammlung sowie der bundesgerichtliche Rechtsschutz bei Streitigkeiten wegen Verletzung von politischen Rechten in eidgenössischen Angelegenheiten sollen verbessert beziehungsweise einfacher geregelt werden.