Evaluationsbericht Bundesrechtspflege: Bundesrat stösst gesetzgeberische Massnahmen an

Der Bun­desrat hat am Mittwoch seinen Bericht über die Gesamtergeb­nisse der Eval­u­a­tion der neuen Bun­desrecht­spflege veröf­fentlicht. Darin beurteilt er die Total­re­vi­sion der Bun­desrecht­spflege als grössten­teils gelun­gen, stellt aber eine steigende Belas­tung des Bun­des­gerichts und “gewisse Rechtss­chut­zlück­en” fest. Er hat deshalb das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) beauf­tragt, bis Ende 2015 eine Vernehm­las­sungsvor­lage zu den im Bericht vorgeschla­ge­nen Geset­zesän­derun­gen vorzu­bere­it­en.

Dabei geht es ins­beson­dere um fol­gende Massnahmen:

  • Der Kat­a­log der Sachge­bi­ete, in denen eine ordentliche Beschw­erde an das Bun­des­gericht aus­geschlossen ist, soll über­ar­beit­et werden.
  • Die Kog­ni­tion des BVGer soll auf Rechts- und Sachver­halts­fra­gen beschränkt wer­den. Eine Angemessen­heit­skon­trolle soll­nur “in aus­gewählten Bere­ichen” beibehal­ten werden.
  • Der Rechtss­chutz gegenüber Ver­fü­gun­gen des Bun­desrates und der Bun­desver­samm­lung sowie der bun­des­gerichtliche Rechtss­chutz bei Stre­it­igkeit­en wegen Ver­let­zung von poli­tis­chen Recht­en in eid­genös­sis­chen Angele­gen­heit­en sollen verbessert beziehungsweise ein­fach­er geregelt werden.