Die Bundeskanzlei hat in der Verwaltungspraxis der Bundesbehörden VPB den Bericht des Bundesrates vom 3. Juli 2013 betreffend den kollektiven Rechtsschutz in der Schweiz veröffentlicht (VPB 2/2013). Der Bericht enthält eine Bestandesaufnahme zum kollektiven Rechtsschutz in der Schweiz und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
Gemäss Bericht sind die bestehenden Instrumente des geltenden Rechts (namentlich die subjektive und objektive Klagenhäufung oder die Verbandsklage) für eine effiziente und effektive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Massen- und Streuschäden nur ungenügend oder untauglich. Ein Vergleich mit dem Ausland zeige, dass in der Schweiz Handlungsbedarf bestehe. Die geltenden Regelungen der Prozesskosten und die nur selten genutzten Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung würden Hindernisse bei der Durchsetzung von Massenschäden im Bereich der Anlegerschäden oder im Konsumentenrecht darstellen.
Geprüft wird die Einführung eines besonderen Muster- oder Testverfahrens nach dem Vorbild des deutschen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, einer opt-in Gruppenklage oder eines Gruppenvergleichverfahrens nach dem niederländischen Modell. Bei der Ausarbeitung entsprechender Verfahrensbestimmungen könne auf die bereits gemachten Erfahrungen im Ausland zurückgegriffen werden. Der Finanzierbarkeit solcher Verfahren sowie der Verhinderung von Missbräuchen müsse in jedem Fall besondere Beachtung geschenkt werden.